ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Unsere Tätigkeit ist gewerblich auf die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit, einen Vertrag zu
schließen, gerichtet. Auch durch die Entgegennahme unserer Dienste werden Sie unser Auftraggeber. Kommt ein Vertrag mit uns zustande, gelten die nachstehenden Regelungen, die zur Vermeidung von
Missverständnissen und Nachteilen aufmerksam gelesen und beachtet werden sollten. Haben Sie Fragen zum Verständnis dieser Bestimmungen, ist die Geschäftsleitung jederzeit gerne bereit, Ihnen
diese zu erläutern.
§ 1
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders vereinbart, zu zahlen:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen von Käufer
und Verkäufer je 3,57 % inclusive Mehrwertsteuer.
b) Bei Bauverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite je 3,57 % inclusive Mehrwertsteuer, Berechnungsgrundlage wie zuvor von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich
Nebenleistungen und Mehrwertsteuer.
c) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,19 % inclusive Mehrwertsteuer.
§ 2
Bei Vermietungen und Verpachtungen, soweit nichts anderes vereinbart, zahlbar vom Besteller:
a) Bei Gewerberaum gilt eine Provision von 2,38 Monatskaltmieten inclusive Mehrwertsteuer.
b) Bei Wohnraum gilt ebenfalls eine Provision von 2,38 Monatskaltmieten inclusive Mehrwertsteuer.
Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Bei Staffelmieten gilt die
Duchschnittsmiete.
§ 3
Die in den §§ 1 und 2 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart,
der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist.
§ 4
a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist verdient und
fällig mit Abschluß des notariellen Kaufvertrages bzw. Abschluß des Mietvertrages.
b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt und/oder er von den Vertragsparteien nicht ausgeführt wird. Der
Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der beurkundete Kaufpreis mehr als 10 % von dem ursprünglichen Kaufpreis abweicht.
c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich
von unserem Angebotsinhalt abweicht.
d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen
ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
e) Eine Maklerprovision ist auch zu bezahlen, wenn ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt mit dem von uns beigebrachten Käufer zustandekommt oder wenn statt des angebotenen Objektes die
Firma zum Verkauf kommt, die Eigentümer des Objektes ist oder wenn das angebotene Objekt nur teilweise verkauft wird wie z.B. bei der Aufteilung einer Liegenschaft in Wohnungseigentum und
dem anschließenden Verkauf einer oder mehrerer Sonder- bzw. Teileigentumseinheiten.
§ 5
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
§ 6
Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei
bekanntzugeben.
§ 7
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden
Nebenabreden.
§ 8
Sollte ein uns erteilter Auftrag
gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von
nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
§ 9
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision,
wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustandekommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts
tritt.
§ 10
Vertragswidriges Verhalten
unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten
Sachverständigen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte
Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichten sie in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung, wenn ein Vertrag
zustandekommt.
§ 11
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns
vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenfinanzierung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit
Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
§ 12
Rechtlicher Hinweis:
Mit Urteil vom 12.5. 98 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung von Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu
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§ 13
a) Abweichungen von unseren
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer Bestätigung wirksam.
b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. Dies gilt für gewerbliche Kunden.